
*Gilt für eine 12-Monats-Mitgliedschaft. Einmalig 29 Euro für das Starterpaket. Duschen 50 Cent je 6 Minuten. Ausnahmen der Öffnungszeiten an Feiertagen möglich.
§ 1 Die Mitgliedschaft ist spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit schriftlich per Einwurfeinschreiben bei DNS zu kündigen. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um weitere 6 Monate und ist dann immer 8 Wochen vor Ablauf der Verlängerung schriftlich zum Monatsende per Einwurfeinschreiben kündbar. Kündigungen per Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert. DNS steht das gleiche Kündigungsrecht zu. (beachte §21)
§ 2 Der Monatsbeitrag wird zwischen dem 1. und dem 5. Tag eines Monats im Voraus vom unten angegebenen Konto abgebucht. Die Gebühren für das Starterpaket, diese betragen derzeit einmalig 29,00 Euro, und die vorab genutzten Tage – pro Tag 0,60 € – werden umgehend fällig. Der Kontoinhaber ermächtigt DNS mit seiner Unterschrift, den Mitgliedsbeitrag zuzüglich der oben vermerkten einmaligen Gebühren vom angegebenen Konto ein zu ziehen. Im Falle einer Rücklastschrift bei der Abbuchung eines von DNS eingezogenen Beitrages wird der Betrag von 6,50 Euro - Stornogebühren Bank und Verwaltungskostenpauschale - zuzüglich des Monatsbeitrages umgehend fällig. Bei ausbleibender Zahlung wird die Membercard gesperrt. Die Wiederaufnahme des Trainings wird erst wieder nach Begleichung aller Außenstände ermöglicht.Gerät das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, wird nach erfolgloser Mahnung der komplette Beitrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zuzüglich aller angefallenen Gebühren - inkl. 5,00 € Mahngebühren - sofort zur Zahlung fällig. Bei Ausbleiben der Zahlung wird der Vorgang an ein beauftragtes Inkasso-Unternehmen geleitet. In diesem Fall ist auch ohne schriftliche Kündigung die Mitgliedschaft bei DNS zum fristgemäßen Vertragsende automatisch beendet. Weiterhin behält sich DNS das Recht vor, die Zahlungsmodalitäten nach Bonitätsprüfung des Neumitglieds anzupassen. Das Mitglied erklärt sich mit der Prüfung seiner Bonität als einverstanden.
Fortsetzung der Mitgliedschaftsbedingungen auf der Rückseite
§ 3 Nach der Bonitätsprüfung bietet DNS dem Mitglied, im Falle einer negativen Bonität, ausschließlich einen Jahresvertrag mit Zahlung des Jahresbeitrages im Voraus an. Bei nicht Einverständnis des Mitgliedes mit dieser Zahlungsweise ist der Vertrag nichtig.
§ 4 Im Verlustfall oder bei Beschädigung der Membercard, kostet eine Ersatzkarte derzeit 15,- Euro. Dieses ist dem Personal umgehend mitzuteilen. Die Membercard-Gebühr ist kein Pfand und wird nach Beendigung des Vertrages nicht erstattet. Der Gebrauch von fremden Karten, sowie die Weitergabe der eigenen Membercard an Dritte führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Studio. Die gesamten Beiträge für die noch offen stehende Vertragszeit werden im Falle des Missbrauchs umgehend fällig. Des Weiteren verpflichtet sich das Mitglied für den Fall eines Verstoßes durch Weiterreichung an dritte Personen eine Vertragsstrafe von 250,00 € zu zahlen. Soweit die dem Kunden überlassene Membercard durch einen von ihm zu vertretenden Umstand durch Dritte missbraucht wird und hierdurch DNS Schaden entsteht, so ist hierfür allein der Kunde verantwortlich. Kommt eine Person, die durch unbefugten Gebrauch der Membercard und hierdurch ermöglichten Gebrauch der Einrichtungen zu Schaden, so hat der Kunde DNS von allen hieraus resultierenden Ansprüchen frei zu stellen. (§ 8 beachten)
§ 5 Jedes Mitglied ist für seine Kleidung und Wertgegenstände selbst verantwortlich. DNS übernimmt keinerlei Haftung für abhanden gekommene Wertgegenstände, Kleidung oder Ähnliches. Schlösser für Spinde werden von DNS nicht gestellt.
§ 6 Im Monatsbeitrag ist die Nutzung der Duschen nicht enthalten. Die Duschen laufen über einen Münzautomaten - 6 Min. = 0,50 Euro.
§ 7 Die DNS Membercard ist bei jedem Besuch unbedingt mit zu bringen, da DNS ansonsten keinen Einlass in die Clubräume gewähren kann.
§ 8 Das Mitglied hat im Falle einer Verhinderung grundsätzlich keine Ansprüche gegen DNS. Gesundheitlich oder beruflich bedingte Ausfallzeiten mit einer Mindestdauer von einem Monat (und im Anschluss monatsweise) werden dem Mitglied auf schriftlichen Antrag hin, gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest oder Bescheinigung des Arbeitgebers) gut geschrieben. Gleiches gilt bei einer Schwangerschaft. Studenten wird die Gutschrift der Ausfallzeit im Falle eines Heimataufenthaltes von mindestens einem Monat (und im Anschluss monatsweise) während der vorlesungsfreien Zeit gegen Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung gewährt. Es wird die genehmigte Ausfallzeit an die Erstlaufzeit beitragsfrei angehängt. Für alle Time-Stopps erhebt die DNS eine Bearbeitungsgebühr von 3,50 €. Es erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung. Eine vorzeitige Beendigung des Time-Stopps von Seiten des Mitglieds kostet 0,60 € / Tag zuzüglich weitere 3,50 € Bearbeitungsgebühr.
§ 9 Sofern das Mitglied seinen Hauptwohnsitz während der Mitgliedschaft an einen mindestens 30 km eines DNS-Studios entfernt gelegenen Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform mittels Einwurf-Einschreiben, sowie eines Nachweises durch das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes, bzw. bei Zweitwohnsitz die Abmeldung desselben. Die Frist beginnt mit Eingang des Nachweises. Eine Kündigung per Fax oder Email ist nicht möglich.
§ 10 1. DNS hat das Recht, Mitglieder begründet vom Training auszuschließen und den Zugang zu den Räumlichkeiten zu verwehren. 2. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder sittenwidrigem Verhalten eines Mitgliedes hat DNS das Recht, ein Hausverbot auszusprechen und die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen. Gleichsam wird als Schadenersatz der sich für die restliche Vertragsdauer ergebende Mitgliedsbeitrag zur sofortigen Zahlung fällig. Darüberhinausgehende Schadensersatzforderungen behalten wir uns im Einzelfall vor.
§ 11 Eine Haftung für Schäden an der Person findet nur im Rahmen einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung statt. Eine Haftung für Schäden, die das Mitglied einem Dritten zufügt oder die dem Mitglied von einem Dritten zugefügt werden, ist haftungstechnisch ausgeschlossen.
§ 12 Schadensersatzansprüche gegen DNS oder dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, sofern nicht seitens DNS vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 13 Die Regelungen 11. und 12 . gelten insbesondere auch bei Gesundheitsschäden, die sich ein Mitglied durch die Benutzung oder als Folge der Benutzung der Trainingseinrichtungen von DNS zuzieht. Das Mitglied ist verpflichtet, eigenständig auf sachgemäße Handhabung der Trainingsgerätschaften sowie die Einhaltung seiner persönlichen Leistungsgrenze zu achten.
§ 14 1. Die Mitgliedschaft führt automatisch zu der Berechtigung, auch in anderen DNS Studios zu trainieren. 2. Das Kurssystem ist im Preis enthalten.
§ 15 Die Mitgliedschaft ist ab 14 Jahren möglich. Sofern ein Mitglied von DNS bei Abschluss des Mitgliedsvertrages minderjährig ist, muss der Vertrag durch einen Erziehungsberechtigten genehmigt werden. Für den Fall der Genehmigung des Vertrages durch einen Erziehungsberechtigten übernimmt dieser zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen die gesamtschuldnerische Haftung für alle aus dem genehmigten Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten. Diese Haftung bleibt für die gesamte Laufzeit des Vertrages bestehen. Bei Mitgliedern unter 16 Jahren muss ein volljähriges DNS-Mitglied als permamente Aufsichtsperson durch den Erziehungsberechtigen bestimmt werden.
§ 16 Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitgliedes dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Einrichtung mitzubringen bzw. zu benutzen. In gleicher Weise ist es verboten, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. DNS ist bei Verstoß zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Gleichsam wird als Schadenersatz der sich für die restliche Vertragsdauer ergebende Mitgliedsbeitrag zur sofortigen Zahlung fällig. Darüberhinausgehende Schadenersatzforderungen behalten wir uns im Einzelfall vor.
§ 17 Das Mitglied ist mit der Getränke Flatrate berechtigt, die DNS Flasche mit DNS- Mineralgetränken seiner Wahl, beliebig oft zu befüllen. Eine Weitergabe der Flaschenfüllung an Dritte ist untersagt.
§ 18 Der Ausschank der Mineralgetränke ist ausschließlich in die DNS-Flasche gestattet. Bei Verlust der Flasche trägt der Abonnent die Kosten der Wiederbeschaffung.
§ 19 Die Laufzeit der Getränke Flatrate gilt analog zu der Laufzeit des DNS-Mitgliedschaft-Vertrages und kann nach 12 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 8 Wochen, auch vor Ende der DNS Mitgliedschaft gekündigt werden.
§ 20 DNS wird ermächtigt, den fälligen Beitrag für die Getränke Flatrate mit dem Beitrag für die Mitgliedschaft monatlich per Lastschrift einzuziehen.
§ 21 Eine schriftliche Kündigungsbestätigung kann auf Wunsch im Fitnessstudio abgeholt werden. Ein Versand über den Postweg erfolgt nicht.
§ 22 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform und gelten ansonsten als nicht getroffen.
§ 23 Bitte beachten Sie die Sonderöffnungszeiten an den Feiertagen (siehe Aushang und unter www.day-night-sports.de).
§ 24 Jedes Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass beim ersten Besuch im Studio ein Foto für den Check-In erstellt wird, dass im System gespeichert wird.

Wir suchen Azubis! Nutze jetzt deine Chance - werde Teil unseres Teams.
